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Völkischer Revisionismus als Grundlage einer europäischen Wertegemeinschaft?

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Eine Antwort auf Karl-Peter Schwarz, Identität in der Wertegemeinschaft (FAZ vom 30. Dezember 2010)

Karl-Peter Schwarz erregt sich ganz außerordentlich über die Weigerung der EU, die Verharmlosung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, sofern diese aufgrund von Rasse, Religion oder Herkunft begangen wurden mit solchen Verbrechen gleichzusetzen, die aufgrund von Klassenzugehörigkeit oder politischer Überzeugung begangen wurden. Dies wurde nämlich von mehreren osteuropäischen Staaten beantragt. Schwarz sieht darin ein klares Merkmal von Doppelmoral und mangelndem Identitätsbewußtsein und hat, vordergründig betrachtet, sogar recht damit.

Allerdings ist dieser Eindruck verfehlt, wie schon ein  flüchtiger Blick auf seine Argumentation deutlich macht. Zunächst sind die Staaten zu nennen, die sich hier zu einem Vorkämpfer der Klassenzugehörigkeiten und, vor allem, der politischen Freiheit(!) machen. Hier fallen sofort Ungarn und mehrere baltische Staaten ins Auge. Was Ungarn unter der Wahrung politischer Freiheiten versteht, zeigt die neue Pressegesetzgebung, die dort die Möglichkeit schafft, nicht nur kritische Berichterstattung grundsätzlich zu untergraben. Dies mag, angesichts der Eingriffe in die Pressefreiheit in Italien und Frankreich ja für einen Autor der FAZ verzeihlich sein. Doch auch die baltischen Staaten tun sich seit langem mit gelebter politischer Offenheit hervor: zwar wird z. B. in Lettland ca. 400 000 Einwohnern die Staatsbürgerschaft vorenthalten, weil sie russischsprachig sind und erst nach 1940 nach Lettland kamen. Zum Ausgleich scheut man sich dort allerdings nicht, ehemalige Mitglieder der Waffen-SS zu Kommissionsvorsitzenden im Parlament zu wählen und die Waffen-SS jährlich durch Aufmärsche zu ehren (was übrigens auch in Estland geschieht).

Hier zeigt sich, daß es den Antragsstellern im Baltikum und in Ungarn keineswegs darum geht, gleiche Verbrechen gleich zu strafen und alle Opfer gerecht zu entschädigen. Es geht noch nicht einmal darum, die Opfer gleich zu behandeln – was an sich schon fragwürdig ist, da zum Beispiel ein deutsches Vernichtungs- und ein sowjetisches Internierungslager zwei höchst verschiedene Dinge waren, wie schon der Name sagt. Es geht hier nicht um die „Verteidigung tief verankerter Lebenswelten gegen deren Bedrohung durch totalitäre Ideologien“, sondern um simplen Geschichtsrevisionismus. Daß diese Art des Revisionismus auch Karl-Peter Schwarz nicht fremd ist, zeigt sich, wenn er die europäische Integration als Versuch bezeichnet, „die Schäden zu reparieren, die die Siegermächte des Ersten Weltkrieges angerichtet hatten“. Dies ist grob falsch. Deutsche Bundeskanzler von Adenauer bis Kohl wußten, daß die europäische Einigung eine Folge der Verheerungen des von Deutschland ausgelösten Zweiten Weltkriegs war. Die europäische Einigung geht aus von einem „Nie wieder“ und ist zugleich eine Verpflichtung zu Frieden und Versöhnung in Europa.

Karl-Peter Schwarz leugnet dies (und damit übrigens auch die deutsche Verantwortung für den Zweiten Weltkrieg). Gleichzeitig versucht er, seine Position zu legitimieren, indem er sich auf den israelischen Politiker Natan Sharansky beruft, der als Häftling im GULag saß und der damit ein unverdächtiger Zeuge zu sein scheint. Sharansky, so Schwarz, beschreibe in seinem Buch „Defending Identity“ den „unauflöslichen Zusammenhang“ zwischen Freiheit und Identität. Diese Behauptung ist sicherlich ebenso richtig wie trivial. Die Frage ist nur, worauf diese Identität aufbaut. Im Falle Sharanskys ist die Antwort klar: Sharansky gehört zu den Politikern in Israel, die sich (fragwürdig genug) auf die nationalen Wurzeln des Judentums berufen, eine Annektion des Westjordanlandes und eine Umsiedlung der Palästinenser fordern. Anderswo würde man dies wohl ethnische Säuberung für ein Volk ohne Raum nennen – so oder so dürfte sich Sharansky mit seinen Kollegen in Ungarn und auf dem Baltikum in puncto Rückbindung auf völkische Werte bestens verstehen.

In Wirklichkeit berufen sich besonders totalitäre Regimes gern auf diese Kombination. Auch dem Nationalsozialismus ging es um den Kampf um Freiheit und Identität, nicht zuletzt um die Verteidigung des Abendlandes gegen Weltjudentum und Bolschewismus, wofür er unter Islamisten, aber auch Balten oder Ungarn bis heute noch sehr geschätzt wird. Die kritiklose Kopplung von Freiheit und Identität ist immer fragwürdig, um nicht zu sagen widersinnig, solange man beide Begriffe nicht näher definiert und sie nicht auf die feste Basis von humanen Werten stellt.

Diese Basis gibt es längst, etwa in der Europäischen Menschenrechtskonvention, die durch Staaten wie Ungarn allerdings derzeit in Frage gestellt wird. Auch Karl-Peter Schwarz vermag darin nichts anderes als „eine diffuse, moralisch indifferente und multikulturell relativierte ‚Wertegemeinschaft’“ erkennen. Damit offenbart er nicht nur große Geschichtsvergessenheit, sondern er läßt auch völlig außer acht, daß die „herkömmlichen religiösen, kulturellen und nationalen Identitäten“ keineswegs genauer definiert sind. Gerade in Deutschland waren regionale Bindungen immer stärker als nationale – jeder Sachse, Bayer, Pommer, Thüringer oder Berliner wird dies bestätigen –, und auch die Bindungskraft der Religion ist nur noch schwach.

Auch deshalb gibt es die Menschenrechtskonvention. Sie ist keineswegs diffus, aber bewußt international, multireligiös und multikulturell, weil sich aus ihnen ein allgemeiner Anspruch ableitet, der die Bildung regionaler Identitäten garantieren soll. Freiheit ist, nicht zuletzt, die Schaffung eines möglichst offenen Rahmens, in dem sich der Einzelne frei entfalten und auf Grundrechte berufen kann. Es ist eine Schande, wenn eine „Zeitung für Deutschland“ diesen Anspruch, der auch ihre Existenz garantiert und nicht zuletzt siebzig Jahre lang Basis für Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa war, derart herabsetzt und verleugnet.

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